RÜCKTRITT, HETZSCHRIFT, UND PROZESS MAIER vs SCHERRER 1942-1944
KOMMENTAR
Am 19. Juni 1941 verlangte Prof Dr med Hans Wolfgang Maier, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Burghölzli in Zürich, seinen Rücktritt per 15. Oktober 1941 aus gesundheitlichen Gründen (Herz- und Augenkrankheiten).
Im Mai 1942, d.h. 7 Monate nach seinem Rücktritt, startete der Zürcher Rechtsanwalt Dr. Karl Scherrer, ohne jegliche Vorwarnung, eine landesweite Kampagne gegen HW Maier, durch das Verschicken einer gedruckten Broschüre, die eine Aussage gegen Hans W Maier enthielt von Seiten einer Praktikantin (SS), die ihm Ende 1931 anvertraut worden war, sowie die Privatkorrespondenz von HW Maier an SS, welche die Beschreibung peinlicher intimer Szenen beinhaltete. Die Authentizität dieser Briefe kann nicht belegt werden und es liegen keine Originale vor. Dennoch druckte Karl Scherrer Tausende von Exemplaren, an einem unbekannten Ort, in einer unbekannten Druckerei, und verteilte sie schweizweit an die Regierungen des Landes und der Kantone, an medizinische Gesellschaften, an Politiker, usw. Bis heute wurde diese Broschüre verkauft und verteilt. Zudem war sie im Staatsarchiv einsehbar, ohne jegliches Vermerk dass es sich um eine Hetzkampagne und keine offizielle, rechtsgültige Schrift handelt.
So wurde diese Hetzschrift von Karl Scherrer zum Beispiel durch das Schweizerische Historische Lexikon seit 2002 als historischen Quelle zur Beschreibung des liederlichen Lebenswandels von Hans Wolfgang Maier benutzt: sexueller Übergriff und Schwängerung einer Patientin, anfängliche Leugnugn des Kindes, dann Entlassung durch die Klinik.
Alle Schweizer Historiker verifizierten diese Information jahrzehntelang nicht, d.h., es wurde nicht zuerst einmal nach einer Klage einer Patientin wegen Vergewaltigung durch einen Arzt und Schwängerung gesucht sondern man begnügte sich mit den Aussagen der wohl antisemitische geprägten Hetzschrift von Karl Scherrer.